Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufsbezeichnung unter „Ausbildung“ richtet sich nach dem Examen: Krankenschwester oder Krankenpfleger bis Dezember 2003, Gesundheits- und Krankenpfleger ab Januar 2004, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann für eine ab 2020 begonnene Ausbildung.
- Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung steht mit Monat und Jahr in der Ausbildungszeile, die Urkunde gehört in Kopie zu den Anlagen.
- Jeder Stichpunkt ist im Substantivstil formuliert und enthält eine Zahl: Patientinnen und Patienten pro Dienst, Betten der Station, angeleitete Auszubildende.
- Die Examensnote übernehmen Sie wörtlich vom Zeugnis, bei einer Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz etwa „gut (2)“, und rechnen keine Kommanote aus.
- Fachweiterbildungen heißen je nach Bundesland anders, deshalb übernehmen Sie die Bezeichnung von Ihrer Urkunde.
- Bis zu 2 DIN-A4-Seiten sind normal, Referenzen gehören nicht hinein, und Arbeitszeugnisse liegen als Anlagen bei.
Aufbau des Lebenslaufs in der Pflege: Abschnitte und Reihenfolge
Der Lebenslauf ist tabellarisch und antichronologisch: Die aktuelle Stelle steht oben, danach geht es Schritt für Schritt zurück.
Für eine Stelle in Klinik, Pflegeheim oder ambulantem Dienst passt diese Reihenfolge:
- Persönliche Daten mit Anschrift, Geburtsdatum und, für den ambulanten Dienst, Führerschein
- Kurzprofil, sofern Sie eines schreiben
- Berufserfahrung mit Fachabteilung und Bettenzahl
- Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Erlaubnis
- Weiterbildung, etwa Praxisanleitung oder Fachweiterbildung
- Kenntnisse, EDV-Kenntnisse und Sprachkenntnisse
- Ehrenamt, etwa im Sanitätsdienst
- Ort, Datum und Unterschrift
Das Geburtsdatum ist in Deutschland üblich, vorgeschrieben ist es nicht. Familienstand, Konfession und Kinder lassen Sie weg. Der Führerschein Klasse B zählt vor allem im ambulanten Dienst, denn dort arbeiten Pflegefachleute laut BERUFENET an wechselnden Orten, in den Wohnungen der Patientinnen und Patienten.
Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Pflegefachmann: die richtige Berufsbezeichnung
Unter „Ausbildung“ steht die Bezeichnung, die Ihre Urkunde nennt, und sie hängt vom Jahr ab. Wer bis Dezember 2003 examiniert wurde, führt die Bezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger; danach hieß der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger. Wer die Ausbildung 2020 oder später begonnen hat, schließt in der Regel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz ab.
Beim Wechsel 2004 entscheidet das Datum des Examens, beim Wechsel 2020 der Beginn der Ausbildung. Wer im Herbst 2019 begann, schloss deshalb noch 2022 als Gesundheits- und Krankenpfleger ab.
| Examen oder Beginn der Ausbildung | So steht es im Lebenslauf |
|---|---|
| Examen bis 12/2003 | Ausbildung zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger |
| Examen ab 01/2004, Beginn bis 12/2019 | Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger |
| Beginn ab 01/2020 | Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, dazu der Vertiefungseinsatz |
| Pflegestudium nach dem Pflegeberufegesetz | Der Bachelorgrad Ihrer Hochschule zusammen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann |
| Erlaubnis auf Antrag, frühestens 12/2023 | Pflegefachperson, wenn diese Bezeichnung auf Ihrer Urkunde steht |
In die Ausbildungszeile gehört außerdem die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Monat und Jahr. Ohne sie darf sich nach § 1 des Pflegeberufegesetzes niemand Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nennen.
Falsch
Krankenpfleger (examiniert), 2016 – 2019.
Richtig
Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, 10/2016 – 09/2019, staatliche Prüfung bestanden, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung seit 10/2019.
Ein Examen von 2019 führt zur Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger, und genau so steht es auf der Urkunde in Ihren Anlagen.
Unter „Berufserfahrung“ übernehmen Sie dagegen die Position aus Ihrem Arbeitsvertrag, etwa Pflegefachkraft, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder stellvertretende Stationsleitung.
Kurzprofil für Krankenpfleger: Fachbereich, Berufsjahre, Verantwortung im Dienst
Freiwillig ist das Kurzprofil in Deutschland immer; sinnvoll wird es, wenn Sie mehrere Fachbereiche kennen oder den Bereich wechseln wollen. Es umfasst 3 bis 4 Zeilen und folgt dieser Formel:
Formel für das Kurzprofil
Berufsbezeichnung mit Zahl Jahren Erfahrung in Fachbereich, zuletzt Station oder Dienst mit Bettenzahl. Zusatzaufgabe oder Weiterbildung mit Zahl. Angestrebt: Stelle, Arbeitszeit und Region.
Beispiel
Gesundheits- und Krankenpflegerin mit 9 Jahren Erfahrung in der Inneren Medizin, zuletzt auf einer kardiologischen Station mit 30 Betten. Praxisanleiterin für bis zu 6 Auszubildende im Jahr. Angestrebt: Wechsel auf eine Intensivstation im Raum Münster, Teilzeit mit 30 Wochenstunden.
Eigenschaften wie empathisch oder belastbar stehen in fast jeder Pflegebewerbung und beweisen deshalb nichts.
Falsch
Examinierte Pflegekraft mit Herz, hoher Empathie und Freude am Umgang mit Menschen, belastbar und flexibel im Schichtdienst.
Richtig
Pflegefachfrau mit 3 Jahren Erfahrung in der Unfallchirurgie, im Nachtdienst allein verantwortlich für 26 Betten, seit 2025 Praxisanleiterin für 4 Auszubildende im Jahr.
Fachbereich, Nachtdienst und Anleitung lassen sich prüfen, Herz und Empathie behauptet jede Bewerbung.
Im ambulanten Dienst treten Touren und Hausbesuche an die Stelle der Betten:
Kurzprofil
Gesundheits- und Krankenpfleger mit 12 Jahren Berufserfahrung, davon 7 in der ambulanten Pflege. 12 bis 15 Hausbesuche pro Tour, Schwerpunkt Wundversorgung und Betreuung von Menschen mit Diabetes. Stellvertretende Pflegedienstleitung in einem Team mit 18 Beschäftigten, verantwortlich für Tourenplanung und Einarbeitung.
Berufserfahrung in der Pflege: Einträge mit Fachabteilung, Betten und Diensten
Ein Eintrag beginnt mit Position, Zeitraum sowie Arbeitgeber und Ort. In der Pflege gehören Fachabteilung und Bettenzahl dazu, denn erst sie zeigen, ob Sie auf einer Intensivstation mit 12 Betten oder in einer geriatrischen Abteilung mit 40 Betten gearbeitet haben.
Darunter folgen 3 bis 5 Stichpunkte im Substantivstil, ohne „ich“ und ohne gebeugtes Verb. Jeder enthält eine Zahl mit Bezugsgröße: Patientinnen und Patienten pro Dienst, Betten, Auszubildende oder Hausbesuche.
Falsch
Zuständig für die Grund- und Behandlungspflege der Patienten.
Richtig
Grund- und Behandlungspflege von 7 bis 9 Patientinnen und Patienten je Frühdienst auf einer gastroenterologischen Station mit 30 Betten, im Nachtdienst Verantwortung für die gesamte Station.
Fachabteilung, Patientenzahl und Nachtdienst zeigen, wie viel Verantwortung Sie in einer Schicht tragen.
So sieht ein vollständiger Eintrag aus der Unfallchirurgie aus:
Berufserfahrung
- Pflege von 8 Patientinnen und Patienten je Spätdienst auf der unfallchirurgischen Station mit 34 Betten, einschließlich postoperativer Wundversorgung und Mobilisation.
- Seit 2021 Praxisanleitung für insgesamt 11 Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung.
- Umsetzung des Expertenstandards Sturzprophylaxe auf der Station, Rückgang der dokumentierten Stürze von 23 auf 14 pro Jahr.
Weitere Zahlen finden Sie in Dienstplan und Stationsstatistik:
| Bereich | So kann es im Lebenslauf stehen |
|---|---|
| Normalstation | Pflege von 11 Patientinnen und Patienten im Spätdienst auf einer internistischen Station mit 36 Betten. |
| Nachtdienst | Nachtdienst mit alleiniger Verantwortung für 24 Betten der Akutgeriatrie, unterstützt von einer Pflegehelferin. |
| Intensivpflege | Versorgung von 2 beatmeten Patientinnen und Patienten je Schicht auf einer Intensivstation mit 14 Betten. |
| Notaufnahme | Ersteinschätzung von durchschnittlich 35 Patientinnen und Patienten pro Dienst nach dem Manchester-Triage-System. |
| Ambulante Pflege | Tour mit 14 Hausbesuchen im Frühdienst, davon 5 mit Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung. |
Kenntnisse für Krankenpfleger: Pflegetechniken, EDV-Kenntnisse und Sprachen
Laut BERUFENET, der Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, versorgen Pflegefachleute Wunden, führen Infusionen und Blutentnahmen durch, verabreichen ärztlich verordnete Medikamente, planen die Pflege und dokumentieren sie. Unter „Kenntnisse“ nennen Sie die Tätigkeiten, die die Stellenanzeige verlangt, und belegen jede davon unter „Berufserfahrung“ oder „Weiterbildung“.
| Kenntnis oder Stärke | Beleg im Lebenslauf |
|---|---|
| Wundversorgung | Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden pro Woche, dazu ein Wundkurs mit Jahr unter „Weiterbildung“. |
| Pflegeplanung und Dokumentation | Pflegeplanung bei Neuaufnahmen im Stichpunkt, das Dokumentationssystem unter „EDV-Kenntnisse“. |
| Notfallsituationen | Mitgliedschaft im Reanimationsteam oder Dienste in der Notaufnahme, dazu ein Reanimationstraining mit Jahr. |
| Anleitung und Einarbeitung | Zahl der Auszubildenden und neuen Kolleginnen und Kollegen, dazu die Qualifikation zur Praxisanleitung. |
| EDV-Kenntnisse | Die Programme mit Namen, etwa ORBIS als Krankenhausinformationssystem oder COPRA auf der Intensivstation. |
Unter „Sprachkenntnisse“ steht jede Sprache mit einer Angabe wie „fließend“ und der GER-Stufe. Türkisch, Russisch oder Arabisch nennen Sie ausdrücklich, denn sie erleichtern Aufnahmegespräche mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen.
Kenntnisse
Wundversorgung · Pflege bei Beatmung · Schmerzmanagement · Praxisanleitung · Entlassmanagement
EDV-Kenntnisse: ORBIS · COPRA · MS Office
Sprachkenntnisse:
Deutsch: Muttersprache
Russisch: fließend (C1)
Englisch: gute Kenntnisse (B1)
Ausbildung und staatliche Prüfung im Lebenslauf eines Krankenpflegers
Die Pflegeausbildung dauert laut BERUFENET in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre, und endet mit einer staatlichen Prüfung. Im Lebenslauf stehen Pflegeschule, Ort und Zeitraum, darunter Prüfung, Note und der Vertiefungseinsatz, den das Zeugnis nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) eigens ausweist.
Nach § 17 PflAPrV gibt es nur ganze Noten von „sehr gut (1)“ bis „ungenügend (6)“. Übernehmen Sie die Gesamtnote so, wie sie auf dem Zeugnis steht, etwa „gut (2)“, und rechnen Sie keine Kommanote aus den Teilnoten aus.
Ausbildung
Staatliche Prüfung, Gesamtnote: gut (2). Vertiefungseinsatz: allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung seit 10/2024.
Haben Sie Pflege nach dem Pflegeberufegesetz studiert, genügt eine Zeile mit Hochschule und Bachelorgrad. Die letzte Zeile unter „Ausbildung“ ist Ihr Schulabschluss, so benannt wie auf dem Zeugnis Ihres Bundeslandes.
Weiterbildung in der Pflege: Praxisanleitung, Fachweiterbildung und Leitung
Unter „Weiterbildung“ stehen Lehrgänge mit Umfang, Anbieter oder Rechtsgrundlage und Jahr, der neueste oben. Als nächsten Schritt nennt BERUFENET etwa eine Fachweiterbildung für klinische Geriatrie.
Weil Landesrecht, Pflegekammern oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Fachweiterbildung regeln, heißt der Abschluss nicht überall gleich: in der Intensivpflege etwa „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege“ in Niedersachsen, „Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie“ in Nordrhein-Westfalen. Übernehmen Sie die Bezeichnung wörtlich von Ihrer Urkunde.
| Weiterbildung | Grundlage | So steht es im Lebenslauf |
|---|---|---|
| Praxisanleitung ab 2020 | § 4 PflAPrV: mindestens 300 Stunden, danach 24 Stunden Fortbildung pro Jahr | Berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleitung, 300 Stunden, 2022 |
| Praxisanleitung vor 2020 | Krankenpflege: mindestens 200 Stunden | Weiterbildung zum Praxisanleiter, 200 Stunden, 2017 |
| Intensiv- und Anästhesiepflege | je nach Bundesland verschieden | Die Bezeichnung Ihrer Urkunde mit dem Jahr des Abschlusses |
| Pflegedienstleitung | § 71 SGB XI: mindestens 460 Stunden für die Leitung eines Pflegedienstes oder Pflegeheims | Weiterbildung Pflegedienstleitung nach § 71 SGB XI, 460 Stunden, 2024 |
Ein Studium wie Pflegemanagement gehört dagegen unter „Ausbildung“, auch wenn Sie es berufsbegleitend absolviert haben.
Weiterbildung
- Reanimationstraining für Pflegekräfte, 8 Stunden, 2025
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege, Fachweiterbildung nach niedersächsischem Landesrecht, 2023
- Berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleitung, 300 Stunden, 2021
Lebenslauf für die Pflegeausbildung und für Berufseinsteiger in der Pflege
Für die Ausbildung verlangt § 11 des Pflegeberufegesetzes einen mittleren Schulabschluss oder eine andere 10-jährige allgemeine Schulbildung. Mit Hauptschulabschluss werden Sie zugelassen, wenn Sie zusätzlich eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder eine mindestens 1-jährige Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege abgeschlossen haben.
Zum Schulabschluss gehören die Durchschnittsnote und Ihre Noten in Biologie und Deutsch, denn vertiefte Kenntnisse in beiden Fächern sind laut BERUFENET eine gute Voraussetzung für die Ausbildung. Ein Praktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst in der Pflege steht unter „Berufserfahrung“, mit der Station und Ihren eigenen Aufgaben dort:
Berufserfahrung
- Unterstützung des Pflegeteams einer neurologischen Station mit 28 Betten im Früh- und Spätdienst.
- Hilfe bei Körperpflege und Mahlzeiten für 5 bis 7 Patientinnen und Patienten pro Dienst unter Anleitung einer Pflegefachkraft.
- Begleitung von durchschnittlich 10 Patiententransporten pro Woche zu Untersuchungen.
Direkt nach dem Examen nennen Sie unter der Ausbildungszeile den Vertiefungseinsatz und die Pflichteinsätze, die zur ausgeschriebenen Stelle passen, etwa in der stationären Akutpflege oder der psychiatrischen Versorgung.
Mit einer landesrechtlich geregelten Helferausbildung lässt sich die Ausbildung laut BERUFENET um ein Drittel verkürzen. Dann steht die kürzere Dauer mit dem Zusatz „verkürzt nach Anrechnung der Helferausbildung“ im Lebenslauf, damit die 2 Jahre nicht wie ein Fehler wirken.
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Krankenpfleger
Darf ich mich im Lebenslauf Krankenschwester nennen?
Ja, wenn Ihr Examen bis Dezember 2003 stattfand, denn diese Bezeichnung steht auf Ihrer Urkunde und bleibt gültig. Im Kurzprofil ist auch „examinierte Krankenschwester“ üblich. Nach einem Examen ab Januar 2004 lautet Ihre Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, nach einer ab 2020 begonnenen Ausbildung Pflegefachfrau.
Gehört ein Foto in den Lebenslauf als Krankenpfleger?
Ein Foto ist keine Pflicht, ein Arbeitgeber darf es nicht verlangen, und ob Sie eines beilegen, entscheiden Sie. Die Bundesagentur für Arbeit ist sich dabei selbst nicht einig: Auf ihrer Lebenslauf-Seite heißt das Foto „kein Muss mehr“, im Bewerbungstraining ist es ohne Deckblatt weiterhin vorgesehen. Im öffentlichen Dienst ist ein Bewerbungsfoto vom Fotografen noch verbreitet.
Wie lang darf der Lebenslauf in der Pflege sein?
Bis zu 2 DIN-A4-Seiten sind laut Bundesagentur für Arbeit angemessen. Mit mehreren Arbeitgebern, einer Fachweiterbildung und der Praxisanleitung ist die zweite Seite normal und kein Nachteil. Für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in der Pflege genügt meist 1 Seite.
Gehört die Examensnote in den Lebenslauf?
Ja, solange das Examen nicht mehr als etwa 10 Jahre zurückliegt. Übernehmen Sie die Note so, wie sie auf dem Zeugnis steht, etwa „gut (2)“. Wenn Sie die Examensnote nennen, dann auch die Noten von Schulabschluss und Studium aus derselben Zeit, sonst wirkt die Auswahl geschönt.
Wie gebe ich eine Pflegeausbildung aus dem Ausland an?
Mit Originalbezeichnung, Land und Jahr unter „Ausbildung“, darunter der Stand der Anerkennung. Stammt der Abschluss aus einem Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz, verlangt § 40 des Pflegeberufegesetzes bei wesentlichen Unterschieden eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. Ihr Deutsch nennen Sie mit GER-Stufe, denn ohne ausreichende Deutschkenntnisse gibt es keine Erlaubnis.
Muss ich Referenzen angeben?
Nein. Namen und Telefonnummern früherer Vorgesetzter haben in einem deutschen Lebenslauf keinen Platz, denn nach § 109 der Gewerbeordnung erhalten Sie am Ende jedes Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis. In die Anlagen kommen das Zeugnis über die staatliche Prüfung, die Urkunde über die Erlaubnis und die 2 bis 4 neuesten Arbeitszeugnisse, jeweils in Kopie.
Wie trage ich Elternzeit oder eine längere Pause ein?
Als eigene Zeile mit Zeitraum, etwa „Elternzeit“ oder „Pflege eines Angehörigen“. Die Bundesagentur für Arbeit rät, jede Unterbrechung von mehr als 2 Monaten anzugeben und zu erläutern, was Sie in dieser Zeit gemacht haben. Fortbildungen während der Pause, etwa die 24 Stunden im Jahr, die Praxisanleiter nachweisen müssen, gehören in dieselbe Zeile.
Fazit
Ein Lebenslauf als Krankenpfleger überzeugt, wenn die Berufsbezeichnung zu Ihrem Examen passt, jeder Eintrag Fachabteilung, Bettenzahl und Dienstverantwortung nennt und Weiterbildungen so heißen wie auf der Urkunde. Die Belege liegen als Prüfungszeugnis, Erlaubnisurkunde und Arbeitszeugnisse in den Anlagen.




